Führerscheinregelung für Anhänger

Änderung ab dem 19.01.2013

Die Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Fahrzeug der Klasse B und

  • einem Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse (zGM) oder
  • einem Anhänger über 750 kg zGM, wenn die zGM der Kombination (zGM Zugfahrzeug + zGM Anhänger) nicht größer als 3.500 kg ist.

Führerscheininhaber, welche die Fahrerlaubnis bis zum 18.01.2013 erworben haben, kommen auch in den Genuss dieser Regelung

  • Sie dürfen deshalb ab dem 19.01.2013 mit der Klasse B Kombinationen fahren, bei denen die zGM des Anhängers größer ist, als die Leermasse des Zugfahrzeugs (dafür war bisher die Klasse BE notwendig)
  • Aufgrund des Besitzstandes dürfen Sie weiterhin dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren

Neu B96

  • Für Fahrzeugkombinationen (Anhänger über 750 kg zGM) mit einem zGM von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg, kann die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 erweitert werden
  • Zum Erwerb von B96 ist keine Prüfung erforderlich, lediglich eine Fahrerschulung in einer Fahrschule. Die Schulung dauert ca. 7 Std. á 60 Minuten (2,5 Std. Theorie, 3,5 Std. praktische Übungen auf dem Platz und 1 Std. Fahren im Straßenverkehr)

BE ist für folgende Fahrzeugkombinationen erforderlich

  • BE wird benötigt für Fahrzeugkombinationen mit einem zGM von mehr als 3.500 kg, wenn die zGM des Anhängers über 750 kg liegt
  • Ist die zGM des Anhängers größer als 3.500 kg, wird für die Fahrzeugkombination die Klasse C1E benötigt, obwohl das Zugfahrzeug ein Fahrzeug der Klasse B ist.
  • Die Klasse BE wird erworben über eine Ausbildung und einer praktischen Prüfung

Klasse 3

  • Führerscheininhaber der alten Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschließlich Anhänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen

Führerscheinregeln – Welchen Anhänger darf ich fahren?

Klasse B

Die Führerscheinklasse B berechtigt Sie zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t.  Mit der Klasse B dürfen Sie einen Anhänger ziehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von unter 750 kg. Sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Anhänger und Ihrem Zugfahrzeug nicht 3500 kg übersteigt, dürfen Sie auch Ihren Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, ziehen!

Klasse B96

Die Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 96 ist ein Zusatz zur Klasse B. Diese Zusatzklasse wird benötigt, wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von 750 kg überschreitet. Die Kombination von Zugfahrzeug und Anhänger liegt hier bei einer Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber weniger als 4250 kg.

Klasse BE

Die Führerscheinklasse BE ist auch als der typische Anhängerführerschein bekannt. Mit dieser Führerscheinklasse können Sie die Zugkombination mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 kg fahren. Die Führerscheinklasse 3 (heute als BE bekannt) gehört zu den „alten“ Führerscheinklassen. Sie berechtigt Sie ebenfalls eine Zugkombination von bis zu 3500 kg zu ziehen.

Ausnahme: Ziehen von dem Drehschemelanhänger. Für Zugkombinationen mit dem Drehschemelanhänger und mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg und einer zulässigen Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.

Es gilt zu beachten, dass die zulässige Gesamtlast Ihres Pkws, unabhängig von Ihrer Führerscheinklasse, grundsätzlich nicht überschritten werden darf.